Fragen
& Antworten zum Hazard Analysis and Critical Control Point (HACCP)-
Konzept
1.
Was ist HACCP ?
Bei
Herstellung, Behandlung und Verarbeitung, Transport, Lagerung und
Verkauf von Lebensmitteln sind die Einflüsse auszuschalten, die
Erkrankungen des Menschen nach Verzehr eines Lebensmittels erwarten
lassen. Deshalb führen Lebensmittelbetriebe Eigenkontrollen durch.
Innerhalb dieses Eigenkontrollsystems soll das HACCP-Konzept zur Abwehr
solcher gesundheitlicher Gefahren dienen, die spezifisch anzusprechen,
d.h. zu identifizieren, zu bewerten, kontinuierlich zu erfassen und
zu beherrschen sind.
Eine
international verbindliche Version des HACCP-Konzepts findet sich
im Regelwerk des FAO/WHO Codex Alimentarius und ist Bestandteil der
“Allgemeinen Grundsätze der Lebensmittelhygiene”.
Das HACCP-Konzept ist “...ein System, das dazu dient, bedeutende
gesundheitliche Gefahren durch Lebensmittel zu identifizieren, zu
bewerten und zu beherrschen.” Demnach sind spezifische Gesundheitsgefahren
für den Konsumenten - dies können chemische, physikalische
und mikrobiologische Gesundheitsgefahren sein - zu identifizieren
(engl.: hazard identification) und die Wahrscheinlichkeit und Bedeutung
ihres Auftretens zu bewerten.
Aufgrund dieser Analyse sind die notwendigen vorbeugenden Maßnahmen
festzulegen, mit denen sich die ermittelten Gefahren bereits während
der Herstellung des Lebensmittels vermeiden, ausschalten oder zumindest
auf ein akzeptables Maß vermindern lassen.
Ein derartiges System ist vor allem in Betrieben mit feststehenden,
sich ständig wiederholenden Arbeitsabläufen anwendbar. Das
HACCP-Konzept kann in ein Qualitätsmanagement nach der DIN EN
ISO 9000-Serie integriert werden.
Die
Begriffsdefinitionen bilden das Gerüst des HACCP-Konzepts und
sind daher von außerordentlicher Wichtigkeit. Durch sie wird
eine korrekte Anwendung erst gewährleistet. Häufige Mißverständnisse
des HACCP-Konzepts ergeben sich aus der falschen Übersetzung
und Interpretation der Begriffe “Hazard” als Risiko, “Control”
als stichprobenartige Kontrolle und “CCP” als Punkt auf
einer Hygienecheckliste.
Eine Übersetzung der offiziellen Definitionen des Codex Alimentarius
ist einer nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Der Ausdruck “CCP”
sollte als Abkürzung des englischen Begriffs “Critical
Control Point” nicht übersetzt werden, weil er, ebenso
wie der Ausdruck HACCP, ein international anerkannter Begriff ist.
Die
Definitionen der wichtigsten Begriffe des HACCP-Konzepts (gemäß
FAO/WHO Codex Alimentarius Commission (1996)):
Control
(verb)
unter Kontrolle bringen, beherrschen (Verb)
Alle erforderlichen Handlungen durchführen, um die Einhaltung
der im HACCP-Plan festgelegten Kriterien sicherzustellen und aufrechtzuerhalten
Control
(noun)
Beherrschung (Substantiv)
Der Zustand, in dem Verfahren fehlerfrei ablaufen und Kriterien eingehalten
werden
Control
measures
Maßnahmen zur Beherrschung
Handlungen und Maßnahmen, um eine gesundheitliche Gefahr durch
Lebensmittel auszuschalten, zu vermeiden oder auf ein annehmbares
Maß zu verringern
Corrective
actions
Korrektur- maßnahmen
Die Maßnahmen, die durchzuführen sind, wenn die Ergebnisse
der Überwachung eines CCPs anzeigen, dass dieser nicht mehr beherrscht
wird
Critical
Control Point (CCP)
Eine Stufe, auf der es möglich und von entscheidender Bedeutung
ist, eine gesundheitliche Gefahr durch Lebensmittel zu vermeiden,
zu beseitigen oder auf ein annehmbares Maß zu reduzieren.
Critical
limit
Grenzwert
Ein Wert, der zwischen Annahme und Ablehnung unterscheidet
HACCP
plan
HACCP-Plan
Ein gemäß den Prinzipien des HACCP erstelltes Dokument,
das die Beherrschung gesundheitlicher Gefahren durch Lebensmittel
in den einzelnen Abschnitten der Lebensmittelkette sicherstellen soll
Hazard
Gefahr
Ein Agens oder ein Faktor von biologischer, chemischer oder physikalischer
Natur mit der Eigenschaft, eine Gesundheitsschädigung hervorrufen
zu können
Hazard
analysis
Gefahrenanalyse
Der Vorgang des Sammelns, Aus- und Bewertens von Informationen über
Gefahren und Situationen, die diese hervorrufen können, um zu
entscheiden, welche bedeutend für den gesundheitlichen Verbraucherschutz
und daher in den HACCP-Plan einzubeziehen sind
Monitor
Überwachen
Durchführen einer geplanten Sequenz von Beobachtungen oder Messungen
bestimmter Kenngrössen, um zu beurteilen, ob sich ein CCP im
Bereich der vorgegebenen Grenzwerte bewegt
Step
Stufe
Ein Punkt, Verfahren, Arbeitsgang oder Abschnitt in der Lebensmittelkette,
einschließlich der Ausgangsmaterialien, von der Primärproduktion
bis zum endgültigen Verbrauch
Verification
Verifizierung
Zusätzliche zu den bei der Überwachung angewandten Methoden,
Verfahren und Tests, durch die ermittelt werden soll, ob der HACCP-Plan
eingehalten wird und/oder ob dieser Plan geändert werden muss
2.
Was sind die HACCP-Prinzipien ?
Die
HACCP-Prinzipien sind die Grundlage für die Erstellung eines
HACCP-Plans.
Ingesamt gibt es 7 Grundsätze:
Grundsatz
1:
Eine Gefahrenanalyse (engl.: hazard analysis) durchführen
Grundsatz
2:
Die “Critical Control Points (CCPs)” bestimmen
Grundsatz
3:
Einen oder mehrere Grenzwert(e) (engl.: critical limits) festlegen
Grundsatz
4:
Ein System zur Überwachung (engl.: monitoring) der CCPs festlegen
Grundsatz
5:
Die Korrekturmaßnahmen (engl.: corrective actions) festlegen,
die durchzuführen sind, wenn die Überwachung anzeigt, dass
ein bestimmter CCP nicht mehr beherrscht (engl.: to control, control)
wird
Grundsatz
6:
Die Verfahren zur Verifizierung (engl.: verification) festlegen, die
bestätigen, dass das HACCP-System erfolgreich arbeitet
Grundsatz
7:
Eine Dokumentation einführen, die alle Vorgänge und Aufzeichnungen
entsprechend den Grundsätzen und deren Anwendungen berücksichtigt
3. Wer ist für die Umsetzung des HACCP-Konzepts verantwortlich
?
Das
HACCP-Konzept ist Bestandteil des Eigenkontrollsytems eines Betriebes;
seine Umsetzung liegt somit in der Verantwortung des Betriebsinhabers.
Die Anwendung des HACCP-Konzepts kann gesetzlich vorgeschrieben sein
bzw. in anderen Fällen freiwillig erfolgen
4. Wie ist das HACCP-Konzept in Beziehung zu allgemeinen Hygienemaßnahmen
zu setzen ?
Das
HACCP-Konzept ist kein Werkzeug zur Umsetzung allgemeiner Hygienemaßnahmen.
Es baut auf einem bereits eingerichteten Hygienekonzept auf, das die
meist rechtlich vorgeschriebenen hygienischen Anforderungen an räumliche
und technische Ausstattungen sowie Personalhygiene, Reinigung und
Desinfektion, Ungezieferbekämpfung usw. beinhaltet. Auch Maßnahmen
zur Trennung von Arbeitsgängen und Produktionslinien (zur Vermeidung
von Kreuzkontaminationen) und zur gewöhnlichen Regelung der Temperatur
und Luftfeuchte von Arbeits- und Lagerräumen gehören zu
den allgemeinen Voraussetzungen, ohne die ein HACCP-Plan nicht funktionieren
kann
5. Wie ist das HACCP-Konzept in der Praxis umzusetzen ?
Die
Anwendung des HACCP-Konzepts umfaßt ein Bündel von Aufgaben,
die Sachkenntnisse auf epidemiologischem, veterinärmedizischem,
lebensmittelchemischem, toxikologischem und lebensmittelmikrobiologischem
Gebiet sowie im Qualitätsmanagement voraussetzen. Gegebenenfalls
sind Betriebe auf qualifizierten und anerkannten externen Sachverstand
angewiesen.
Eine
ausführliche Darstellung der Vorgehensweise ist im zitierten
Codex-Dokument enthalten. Zusammenfassend sind die unter Punkt 2 genannten
7 Grundsätze in 3 Abschnitte zu gruppieren, die durchlaufen werden
müssen:
I.
Gefahrenermittlung und -bewertung (Grundsatz 1)
II.
Festlegung der “Critical Control Points" und Maßnahmen
zu ihrer Beherrschung (Grundsätze 2, 3, 4, 5)
III.
Verifizierung und Dokumentation des Systems (Grundsätze 6, 7)
Nach
ausführlicher Beschreibung des Lebensmittels und seiner betriebstypischen
Herstellung (Fließdiagramm) erfolgt die Gefahrenermittlung und
-bewertung. Sie umfasst die Erfassung sämtlicher, mit jeder Stufe
(engl.: step) möglicherweise verbundenen Gefahren, die Feststellung
der Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens und die Abschätzung ihrer
Bedeutung für die Gesundheit des Verbrauchers. Die in Frage kommenden
pathogenen Erreger, wie Salmonella oder Listeria monocytogenes, sind
einzeln zu erörtern. “Fremdkörper-Kontaminationen"
sind zu differenzieren in Glas, Plastik, Metall etc. Dieselben Überlegungen
gelten für chemische Kontaminanten. Die detaillierte Nennung
ist notwendig, weil jeweils unterschiedliche Möglichkeiten der
Überwachung und Beherrschung (engl.: control) der Problematik
bestehen können.
Deswegen dürfen keine allgemeinen Begriffe wie “pathogene
Erreger" oder “Fremdkörper" verwendet werden.
Durch
die Analyse des gesamten Prozesses ist, ggf. unter Anwendung eines
Entscheidungsbaumes, festzustellen, ob ein CCP vorliegt. Ein CCP muß
alle folgenden Eigenschaften aufweisen:
Er
muss die zuvor festgestellte Gefahr spezifisch ansprechen.
Die
zur Beherrschung der Gefahr durchzuführenden Maßnahmen
sollen die Gesundheitsgefahr möglichst ausschalten, vermeiden
oder auf ein in der Gefahrenanalyse festgelegtes, vertretbares Maß
reduzieren.
Die Ausschaltung einer spezifischen Gefahr, z. B. durch ein technologisches
Verfahren, muss durch ein geeignetes Überwachungssystem (Monitoring)
unter Zuhilfenahme von Grenzwerten kontinuierlich zu prüfen sein.
Mikrobiologische Untersuchungen sind fast ohne Ausnahme nicht als
Überwachungsmethoden geeignet, weil die Ergebnisse nicht rechtzeitig
vorliegen, um bei Abweichung von der Norm rechtzeitig korrektive Maßnahmen
einzuleiten.
Gleichzeitig müssen geeignete und durchführbare Korrekturmaßnahmen
gegeben sein, die ergriffen werden, wenn das Überwachungssystem
eine mangelhafte Beherrschung des CCPs anzeigt, d.h. die zuvor festgelegten
Grenzwerte überschritten werden. Korrekturmaßnahmen können
von der Korrektur eines Prozessschritts bis hin zum Verwerfen einer
Charge reichen.
Für einen CCP ist eine Dokumentation unbedingt notwendig. Die
Funktionsfähigkeit eines HACCP-Planes ist mit Hilfe von Laboruntersuchungen,
Erhebungen oder anderen Maßnahmen zu überprüfen (Verifizierung).
Auch dies muss selbstverständlich dokumentiert werden.
Fehlt
eine dieser Eigenschaften, handelt es sich nicht um einen CCP!
6. Kann das HACCP-Konzept auch zur Beherrschung von Verderb oder Produktqualität
angewandt werden ?
Die
logische Vorgehensweise bei der Erarbeitung eines HACCP-Plans kann
auch für die gezielte Erarbeitung spezieller Maßnahmen
zur Vermeidung von Verderb oder zur Sicherstellung der qualitativen
Eigenschaft eines Produkts benutzt werden. In solchen Fällen
sollte aber nicht der Begriff “CCP” verwendet werden.
Es bleibt dem Betriebsinhaber überlassen, im Rahmen seines Eigenkontrollsystems
andere Begriffe oder andere Bezeichnungen einzuführen, z.B. “Kontrollpunkt
für Hygienemaßnahmen (KH)”, “Kontrollpunkt
für andere Qualitätsmaßnahmen (KQ)”.
Dies ist notwendig, um nicht die eigentlichen Ziele des HACCP-Konzepts
- die Vermeidung spezifischer Gesundheitsgefahren - zu verschleiern.
Für solche Punkte können analog zum CCP Überwachung,
korrektive Maßnahmen, Verifizierung und Rückverfolgbarkeit
durch Dokumentation, festgelegt werden.
Vorsicht:
Die unkritische Verwendung des Konzepts kann einen Betrieb sehr schnell
an die Grenzen seiner organisatorischen Möglichkeiten, vor allem
bei der Dokumentation, bringen und letztlich eine wirksame Eigenkontrolle
unausführbar machen.
7. Was bedeutet Eigenkontrolle nach bestimmten Grundsätzen des
HACCP-Konzepts gemäß der Lebensmittelhygiene-Richtlinie
93/43/EWG ?
In
vielen Bereichen der Lebensmittelherstellung, -behandlung und -verarbeitung
lässt sich aufgrund der Betriebsgrösse oder -struktur oder
der Herstellungsvielfalt ein vollständiger HACCP-Plan praktisch
kaum erstellen. Dies betrifft vor allem die Dokumentation und Verifikation.
Deswegen hat die Europäsche Gemeinschaft ein flexibles System
für die Erarbeitung strukturierter spezifischer Gesundheitsschutzmaßnahmen
vorgeschrieben, das sich zwar an einzelnen Prinzipien des HACCP-Konzepts
orientiert, aber keine Umsetzung des vollständigen Konzepts darstellt.
Mindestanforderung ist dort also die Eigenkontrolle nach bestimmten,
in der Richtlinie festgelegten Grundsätzen des HACCP-Konzepts
in Anlehnung an die in Frage 5 dargestellte Vorgehensweise und nicht
die Erstellung von vollständigen HACCP-Plänen in der Eigenkontrolle.
Die Richtlinie und die entsprechenden nationalen Rechtsvorschriften
lassen dennoch Raum für eine vollständige Umsetzung des
HACCP-Konzepts.
Es wird dringend empfohlen, stets zu prüfen, ob dieses nicht
tatsächlich durchgeführt werden kann. Damit kann am besten
nachgewiesen werden, dass der rechtlichen Vorsorgepflicht Genüge
getan wurde.
Betriebe, die ein hohes Maß an Produktsicherheit durch die Umsetzung
des HACCP-Konzepts anstreben, werden HACCP-Pläne und Hygienepläne
vorzugsweise in ein Qualitätsmanagement einbauen.
8. Wie prüft die Lebensmittelüberwachungsbehörde die
Umsetzung des HACCP-Konzepts ?
Wenn
ein vollständiger HACCP-Plan vorliegt, wird sich die Überwachungsbehörde
- neben der allgemeinen Überprüfung der hygienischen Gegebenheiten
- hauptsächlich auf die korrekte Etablierung der CCPs zur Beherrschung
möglicher gesundheitlicher Gefahren konzentrieren. Sie wird dabei
besonders die Dokumentation und Verifikation des Systems prüfen.
Bei Einbindung des HACCP-Konzepts in ein Qualitätsmanagementsystem
nach DIN EN ISO 9000 wird dem Betriebsinhaber empfohlen, die für
die amtliche Überwachung bedeutsamen Teile soweit gesondert zu
halten oder zu kennzeichnen, dass sie bei einer Kontrolle ohne langes
Blättern zusammenhängend vorgelegt werden können.
Bei der Überprüfung der Eigenkontrolle eines Betriebes,
die nach bestimmten Grundsätzen des HACCP-Konzepts gemäß
der Lebensmittelhygiene-Richtlinie aufgebaut ist, wird die Lebensmittelüberwachung
zunächst auf die korrekte Trennung zwischen den allgemeinen Hygienemaßnahmen
und den Maßnahmen zur spezifischen Hygienekontrolle (in Anlehnung
an das HACCP-Konzepts) achten. Dabei wird sich herausstellen, ob die
betrieblichen Maßnahmen nach den Grundsätzen des HACCP-Konzepts
gemäß der Richtlinie analysiert wurden und sich der Betrieb
danach richtet. Hierbei handelt es sich also mehr um die Überprüfung
eines strukturierten Hygienekonzepts, bei dem Aufzeichnungen die Umsetzung
der Maßnahmen für die Lebensmittelüberwachung transparenter
und glaubwürdiger machen.
Dieses Referat wurde übernommen aus:
Fragen und Antworten zum Hazard Analysis ans Critical Control Point
(HACCP) - Konzept
Eine Information des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz
und Veterinärmedizin